AGB
Versicherung: Das Fahrzeug ist mit Haftpflicht und Insassenschutz gedeckt. Personen- und Sachschäden, insbesondere bei Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch, Tiefgarageneinfahrten, Unterführungen, Barriere etc. sind von der Versicherung nicht gedeckt. Sämtliche Kosten trägt in jedem Fall der Mieter od. Fahrer in vollem Unfang selbst.
Schaden / Unfälle / Fahrzeugunfall: Wird der Mieter mit seinem Mietfahrzeug in einem Unfall verwickelt, müssen sofort Polizei und Vermieter benachrichtigt werden. Kommt die Polizei nicht zur Unfallstelle, muss in jedem Fall, auch bei Parkschäden, ein europäisches Unfallprotokoll ausgefüllt werden. Der Mieter haftet für Verspätungen und Kosten in Zusammenhang mit einem Selbstverursachten Unfall. Fahrzeugausfälle die durch technische Defekte verursacht sind gehen zu lasten der Vermieter. Meldet der Mieter einen eingetretenen Schaden nicht rechtzeitig, haftet er für die dem Vermieter daraus entstehende Kosten. Entstandene Beschädigungen am Fahrzeug sind bei der Abholung sowie bei der Rückgabe zu melden. Bei Unfällen mit „Totalschaden“ oder „Teilschaden“, werden dem Mieter die Parkplatz-Gebühren (CHF 4.00 im Tag) in Rechnung gestellt (sofern das Fahrzeug nicht betriebstauglich ist).
Mietdauer: Der Mieter muss sich an die vereinbarten Termine halten. Wird das Fahrzeug ohne Anfrage einfach später zurückgeliefert, wird ab den ersten Tag die doppelte Miete verrechnet. Bringt ein Mieter das gemietete Fahrzeug nicht bis am 15. Tag (nach vereinbartem Termin) zurück, wird am 16. Tag unverzüglich eine Fahndungsmeldung (wegen Diebstahl) bei der Polizei eröffnet und Anzeige erstattet. Wird die Miete nicht wie vereinbart in voraus bezahlt, behält sich der Vermieter das Recht vor den Vertrag zu annullieren und das Mietfahrzeug wird auf Kosten des Mieters abgeschleppt. Falls das Fahrzeug nicht an der Adresse des Mieters ist, wird Anzeige wegen Diebstahl erstattet. Wird das Auto gemäss Vertrag zu früh retourniert, werden dem Mieter CHF 6.00 im Tag für die restliche Mietdauer in Rechnung gestellt. Fahrzeugausfälle die durch technische Defekte verursacht sind gehen zu lasten des Vermieters, der sich verpflichtet sofort ein anderes Auto zur Verfügung zu stellen oder das Mietfahrzeug sofort zu reparieren.
Mietdauer-Verlängerung: Verlängerungen der Mietdauer können nicht telefonisch getätigt werden. Es ist immer eine persönliche Vorsprache und Zwischenabrechnung erforderlich. Wird der Mieter in den letzten 7 Tagen (vor Rückgabetermin) keine Verlängerung anfragen, kann der Vermieter die Verlängerung selbst nicht garantieren. Zusätzlich muss für die Verlängerung eine Kaution hinterlegt werden oder die Verlängerungsmiete im Voraus bezahlt werden.
Kautionen: Bei jeder Fahrzeugmiete muss der Mieter eine Kaution hinterlegen, die mindestens CHF 300.00 beträgt (zusätzlich mit den ersten Monat in voraus). Wird das Fahrzeug bei Ablauf der Mietdauer nicht zurück gebracht oder irgendwo stehen gelassen, werden dem Mieter die Rückführungskosten verrechnet.
Annullierung: Holt ein Kunde das reservierte Fahrzeug nicht ab, werden 20% des Mietpreis in Rechnung gestellt.
Führerausweis: Für alle Fahrzeuge ist mindestens der Führerausweis Kat. B erforderlich. Der Führerausweis muss bei jeder Fahrzeugübernahme vorgelegt werden. Ein Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt sowie ein Jahr im Besitz des Führerausweises sein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird kein Fahrzeug ausgehändigt.
Verkehrsgesetz: Der Mieter ist bei Unfällen verpflichtet die Verkehrspolizei beizuziehen, sämtliche Bussen infolge Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes (z.B. Park-Verbot, Geschwindigkeit, Rot-Licht-Fahrten, Gurten und alle andere Grobfahrlässigkeiten und Gesetzes-Missachtungen) gehen zu Lasten der Mieter. Wichtig: Der Mieter trägt für die oben vereinbarte Mietdauer die volle Verantwortung! Auslandsfahrten: Fahrten ins Ausland sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Fahrten in Länder ausserhalb der Europäischen Union sind verboten und auch nicht versichert. Fährt ein Mieter trotzdem in ein nicht EU- Land, haftet er Vollumfänglich für alle Schäden und Verluste.
Fahrzeugrückgabe: Bei der Rückgabe des Fahrzeuges ist es vollgetankt sowie innen und aussen gereinigt. Muss der Vermieter das Fahrzeug selbst voll tanken und/oder reinigen, werden die Aufwendungen in Rechnung gestellt oder mit der Kaution verrechnet.
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